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Aargau:
Bis zum 30. Juni müssen keine Fristverlängerungen verlangt werden. Ab 1. Juli werden Mahnungen mit Gebühr verschickt.
Basel-
Es wird eine stillschweigende, automatische Fristverlängerung bis zum 31. Mai gewährt. Fristverlängerungen über diesese Datum hinaus werden gegen eine Gebühr gewährt. Nach dem 1. Juni werden die ersten (kostenlosen) Mahnungen verschickt.
Basel-
Stillschweiigende Frist bis 30. September. Die erste Mahnung mit Gebühr erfolgt jeweils Anfang Oktober.