In den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft muss die Steuererklärung bis am 31. Mai eingereicht werden.
Bis zum 31. Mai benötigen Sie keine Fristverlängerungsgesuch!
Falls Sie eine Fristverlängerung über den 31. Mai hinaus benötigen, können wir das für Sie erledigen. Wir beantragen unsere Fristverlängerungen immer bis zum 15. September.